Impressum

 

Digital Satelliten Fernsehen Limited

Zweigniederlassung Oberasbach
Leonhardstr. 1a, 90522 Oberasbach

Registergericht: Amtsgericht Fürth
Registernummer: HRB 11230
IBAN: DE71 7607 0024 0712 9661 00
BIC: DEUTDEDB764
Finanzamt: D-90763 Fürth
UmSt.-Identnr.: DE251737848
Geschäftsführer: E.-Ing. Michael Kersten
Tel.: +49 (0) 911 - 699 9264

Internet: http://www.best-of-sat.de
E-Mail: post@best-of-sat.de

 

 

Disclaimer


Haftungsausschluss

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Urheberrechtsschutz

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Datenschutz

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Mit der reinen Nutzung unserer Webseite kommt keinerlei Vertragsverhältnis zustande.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


(1) Grundlegendes

Die Nutzung der Inhalte unserer Webseite erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Ein Vertragsverhältniskommt dadurch nicht zustande. Irtum und Schreibfehler bleiben vorbehalten. Weitere Informationen siehe unter Disclaimer.
Wir informieren und bieten umfassend Leistungen des digitalen Fernseh- und Radioempfangs an. Im Mittelpunkt stehen Lieferungen, Komplettmontagen und Verkauf  von Fernsehempfangsanlagen, Fernsehgeräten und Zubehör. Die Leistungen werden von Digital Satelliten Fernsehen Limited (DSFe), Zweigniederlassung, 90522 Oberasbach, erbracht. Die Erbringung der Leistungen erfolgt regelmäßig auf der Basis schriftlich geschlossener Verträge.
Bevor Kunden Leistungen nutzen, sollten Sie die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen. Die Inanspruchnahme der Leistungen setzt voraus, das Kunden den Geschäftsbedingungen zugestimmt haben.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Erbrachte Lieferungen und Leistungen bleiben Eigentum von DSFe bis diese vollständig bezahlt sind. Für Teilleistungen können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftige - Lieferungen und Leistungen.

Für die Nutzung der Leistungen bilden die Geschäftsbedingungen die grundlegenden Regeln. In Einzelfällen und beispielsweise bei Transport, Versand und Internetverkäufen können zusätzliche Geschäftsbedingungen gelten, die diese Geschäftsbedingungen ergänzen oder ändern, die Nutzung der Leistungen im Detail regeln und Bestandteil des Geschäftsverhältnisses werden. Solche zusätzlichen Geschäftsbedingungen oder abweichenden Regelungen sind ggf. jeweils im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen festgelegt.

Leistungen von DSFe, auch Begutachtungs- und Beratungsleistungen sind kostenpflichtig. Es kommt allein darauf an, ob eine Leistung angefordert  und mit deren Erfüllung begonnen wurde, die Form der Anforderung ist dabei ohne Einfluss. 
Für bestimmte Leistungen kann die Zustimmung zu zusätzlichen Geschäftsbedingungen, Sonder- oder Teilregelungen erforderlich sein, in denen insbesondere Informationen über die Leistungsausführung, Änderungen der Ausführung, Entgelte, Dauer der Leistungen oder andere für diese Leistungen spezifische Informationen mitgeteilt werden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen und liegen allen Kauf- und Lieferverträgen, Werksverträgen, Angeboten und Auftragsbestätigungen formunabhängig zugrunde.
Abweichende Bedingungen oder Interpretationen des Kunden bzw. Leistungsempfängers gelten - unabhängig von Form und Zeitpunkt  - als nicht vereinbart und sind unwirksam.

(2) Inanspruchnahme

Ausgangspunkt für die Inanspruchnahme der Leistungen von DSFe ist die Anforderung einer Leistung unter Angabe des Auftraggebers, Leistungsortes und Leistungsgegenstandes und ggf. weiterer Angaben. Die Angaben sind richtig und vollständig zu machen, damit Leistungserfüllung und Abrechnung der Leistung nicht beeinflusst werden. Eine anfänglich grob beschriebene Leistung kann während der Ausführung erweitert werden. Der Besteller und Auftraggeber der Leistung ist für alle Fragen der Inanspruchnahme und Abrechnung der Leistungen von DSFe im Zweifelsfall persönlich verantwortlich.
Sollten ein Auftraggeber für die Anforderung von Leistungen und Auftragserteilung nicht autorisiert sein, ist er verpflichtet, das unverzüglich mitzuteilen.
In missbräuchlicher Art und Weise bzw. Absicht bestellte Leistungen dürfen nicht in Anspruch genommen bzw. ganz oder teilweise genutzt werden. Unberechtigt gezogene Nutzungen, eingetretene Schäden und zusätzliche Aufwendungen sind DSFe zu ersetzen bzw. zu erstatten.
Der Empfänger der Leistungen ist auch dann gegenüber DSFe  uneingeschränkt verantwortlich, wenn er die Leistung angenommen hat, obwohl er nicht Auftraggeber ist und der Auftraggeber nicht feststellbar ist.

Die Angebote von DSFe sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Die in Prospekten, Internetseiten, E-Mails, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Lieferung oder Leistung bleiben vorbehalten soweit dies für den Auftraggeber und Erbringer der Leistung zumutbar ist. Ein Anspruch auf die von einzelnen Lieferunternehmen ganz oder teilweise veröffentlichten Preise besteht nicht, auch nicht bei Zukäufen.

(3) Liefer- und Leistungszeit

In der Regel hält DSFe die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen sowie Termine ein. Grundsätzlich gelten diese nur annähern, insbesondere bei Ereignissen durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel oder bei einem Unterlieferer  kann die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und ggf. einer angemessenen Anlaufzeit hinausgeschoben werden. Der Auftraggeber und Empfänger der Leistung wird in diesen Fällen frühestmöglich in Kenntnis gesetzt.

(4) Eigentumsvorbehalt

Digital Satelliten Fernsehen ist und bleibt Eigentümer aller gelieferten und verbauten Geräte, Baugruppen und Materialien bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung. Der Kunde darf diese nicht weiterverkaufen, verschenken oder in beliebiger anderer Weise aus seinen Besitz bringen. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet, diese während der Garantiezeit einem Dritten zur Prüfung oder Reparatur zu überlassen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte und Bauteile vor Verlust und jede beliebige Art der Beeinträchtigung der Qualität sowie vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Digital Satelliten Fernsehen ist hiervon sofort zu informieren - dass trifft auch auf bevorstehende Pfändungen zu.
Für vom Kunden verschuldete Benachteiligungen des Vorbehaltseigentums der Digital Satelliten Fernsehen ist der Kunde uneingeschränkt verantwortlich und hat neben einem Garantieverlust ggf. Schadenersatz zu leisten.

(5) Gewährleistung

Digital Satellien Fernsehen gewährleistet für die Dauer von 2 Jahren die Funktion der gelieferten Waren und Leistungen. Darüber hinaus kann der Hersteller von Fernsehgeräten, Receivern und Bauteilen mit gesonderten Garantiekarte eine weitergehende Garantie von bis zu 3 oder 5 Jahren insgesamt ab dem Kauftag übernehmen, was bei TechniSat Flachbildfernsehgeräten und Receivern zutrifft.
Bei sehr stark preisgeminderten Fernsehgeräten, Flachbildfernsehern oder Receivern, wie Vorführgeräten oder in anderer Weise - auch kurzzeitig bereits genutzten Geräten - kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist herabgestzt werden.
Bei der Nutzung der Geräte und Bauteile auftretende Beeinträchtigungen von Funktionen (Mängel) sind durch den Empfänger der Leistung unverzüglich anzuzeigen.
DSFe teilt dem Kunden bzw. Auftraggeber festgestellte und in dessen Zuständigkeit liegende Umstände und Einflüsse mit, die die technische Funktion von installierten Geräten und Baugruppen stören bzw. den ordnungsgemäßen und vorgesehenen Betrieb der Geräte und installierten Baugruppen negativ beeinflussen oder verhindern können. Durch den Kunden sind die notwendigen Maßnahmen zur umgehenden Abstellung durchzuführen.
Kommt der Kunde dem nicht oder nicht angemessen nach, entfallen mit Rückwirkung alle Garantieansprüche.
Werden im Garantiezeitraum durch beliebige Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DSFe Arbeiten an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vorgenommen gehen jegliche Garantieansprüche mit sofortiger Wirkung verloren. Das gilt auch bei Verletzung von "Siegeln" bzw. Schutzaufklebern an Flachbildfernsehgeräten, Receivern und Bauteilen.

(5) Service

DSFe leistet für alle Lieferungen und Leistungen auch über den Garantiezeitraum hinaus Kundenservice.
Darüber hinaus bietet DSFe für Fernsehempfangsanlagen beliebiger Hersteller Reparatur-, Wartungs-, Beratungs- und Betreuungsservie.
Für TechniSat-Flachbildfernseher, Receiver und TechniSat-Premium-Line leistet DSFe Kundendienst.